Ich bin habilitierter Psychologe (Dr. habil.) und verkehrspsychologischer Therapeut (AFN).
Am Ende meines Berufslebens blicke ich auf eine jahrzehntelange Erfahrung zurück und konzentriere mich nun auf die:
Verkehrspsychologische Beratung in Leipzig
im Fahreignungsseminar und fürs Gericht
im Fahreignungsseminar
(1 Punkt Rabatt bei Seminarteilnahme bis zu einem Stand von 5 Punkten)- Seit dem 01.05.2014 wird der Führerschein bereits bei 8 Punkten entzogen (davor: 18 Punkte). Es ist möglich, freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilzunehmen, das aus einem verkehrspädagogischen und verkehrspsychologischen Teil besteht, um sich Hilfe dabei zu holen, keine weiteren Punkte zu sammeln. Bei einem Stand von bis zu 5 Punkten kann durch die Seminarteilnahme zugleich 1 Punkt abgebaut werden.
- Für Sachsen habe ich die Seminarerlaubnis für den verkehrspsychologischen Teil erhalten. Er besteht aus zwei Sitzungen zu je 75 Minuten, wobei die 2. Sitzung erst drei Wochen nach Abschluss der 1. beginnen darf. Die Kosten betragen bei mir 330 Euro. Interessenten können sich jederzeit melden. Ich kann dann die Verbindung zu Fahrschulen herstellen, die den verkehrspädagogischen Teil anbieten.
zur Vorlage bei Gericht
Gemäß § 47 Abs. 2 OWiG- Haben Sie gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch erhoben und sind Sie bereit, ihn bis zur Hauptverhandlung zurückzunehmen, weisen zuständige Amtsgerichte auf Folgendes hin:
„Ich weise darauf hin, dass das Regelbußgeld wegen positiven Nachtatverhaltens des Betroffenen in den nicht eintragungsfähigen Bereich bis 55,00 Euro verringert werden könnte, sobald der Betroffene [vor dem Termin der Hauptverhandlung] an einem Fahrsicherheitstraining oder einem Verkehrsunterricht von mindestens 90min Dauer oder einer verkehrspsychologischen Beratung von mindestens 60min Dauer durch eine anerkannte Institution wie ADAC, DEKRA, Polizei, TÜV oder Verkehrswacht teilgenommen hat.“
- Andere Gerichte schlagen eine
„Verkehrsunterrichtsschulung (mindestens 4:30 h bei Gruppenunterricht) oder den Besuch bei einem Verkehrspsychologen (mind. 2:15 h Einzelinterunterricht)“ vor, damit „im Beschlusswege lediglich eine Geldbuße unterhalb der Eintragungsgrenze im Fahreignungsregister erkannt werden könnte“, also kein Punkt mehr im Flensburger Fahreigungsregister eingetragen wird.
- Auch zur Vermeidung eines Fahrverbots oder zur Verkürzung der Sperrfrist kann eine solche verkehrspsychologische Beratung hilfreich sein. Sie können sie bei mir absolvieren, da mir das Land Sachsen die Berechtigung erteilt hat, Seminare mit Rechtsfolgen, „besondere Aufbauseminare“ und Fahreignungsseminare, durchzuführen.
- Kosten dieser Beratung: 120 Euro/Beratungsstunde
Wann und wo?
Freitagnachmittags oder sonnabends in der Fahrschule Barthold, Rossplatz 4,
Eingang Goldschmidtstraße, 04103 Leipzig, in der Nähe des Augustusplatzes
Kontakt:
Telefonisch: 0176 6000 82 37, bevorzugt SMS oder WhatsApp
oder klicken Sie unten auf „Kontaktformular“ und schreiben Sie mir eine Email